Lieferantenerklärung Verpackung: Was Sie 2026 jetzt von Lieferanten fordern müssen

Verlangen Sie von jedem Verpackungslieferanten vier Nachweise: eine vollständige Materialdeklaration, eine PFAS-Erklärung, Rezyklatnachweise und die zugehörigen Laborberichte. Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR vollständig, und die rechtliche Verantwortung für die Konformitätserklärung liegt beim Erzeuger, nicht beim Lieferanten. Schicken Sie noch heute eine standardisierte Anfrage raus und dokumentieren Sie den Eingang jeder Antwort.


Kurz gesagt:

  • Verlangen Sie vollständige Materialdeklarationen, PFAS-Erklärungen, Rezyklatnachweise samt Laborberichte von jedem Verpackungslieferanten, um die Konformität sicherzustellen.
  • Ab dem 12. August 2026 trägt der Hersteller die rechtliche Verantwortung für die Konformitätserklärung, unabhängig vom Lieferanten.
  • Ohne eine klare Materialaufschlüsselung lassen sich PFAS- und Rezyklatwerte kaum plausibilisieren, da sie meist auf einzelne Materialschichten bezogen sind.
  • Prüfen Sie die Akkreditierung der Labore, verwenden Sie Fristen für Nachlieferungen und eskalieren bei wiederholten Mängeln, um rechtskonforme Dokumentation zu sichern.
  • Nutzen Sie technische Dokumentationen, Checklisten und Konfiguratoren, um den Prozess zu vereinfachen und Materialwechsel sowie Dokumentationsaufwand zu minimieren.

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Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick: PPWR, Zuständigkeiten und Fristen

Die Verordnung (EU) 2025/40, besser bekannt als PPWR, ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ab diesem Zeitpunkt muss, wer Verpackungen in Verkehr bringt, vorab eine Konformitätsbewertung durchführen und eine EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 und Anhang VIII erstellen.

Entscheidend ist dabei der Erzeugerbegriff. Wer die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, gilt als Erzeuger und trägt die alleinige rechtliche Verantwortung, selbst wenn Lieferanten oder Dienstleister Teile der Dokumentation beisteuern. Die Konformitätserklärung entsteht also auf Basis dessen, was Lieferanten liefern, doch die Haftung bleibt beim Erzeuger. Das verschiebt die Prüffähigkeit von Lieferantenunterlagen direkt in den Verantwortungsbereich von Einkauf und Compliance.

Parallel dazu gelten für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt zusätzliche Pflichten aus dem Lebensmittelrecht. Die BVL-Informationen zu Konformitätserklärungen beschreiben, welche sogenannten Supporting Documents zusätzlich zur reinen Erklärung nötig sind, etwa Migrationsprüfungen oder Herstellernachweise. Eine PPWR-Konformitätserklärung ersetzt diese lebensmittelrechtliche Nachweispflicht nicht, sie ergänzt sie. Wer Verpackungen für Lebensmittel beschafft, braucht also beide Dokumentstränge parallel und muss sie sauber trennen können, wenn eine Behörde nachfragt.

Kurzüberblick: PPWR, Zuständigkeiten und Fristen — overview diagram

Welche Dokumente und Angaben Sie von Ihren Verpackungslieferanten verlangen müssen

Eine Lieferantenerklärung für Verpackung ist nur so belastbar wie die Einzelnachweise dahinter. Fordern Sie konkret:

  • Materialdeklaration mit Massenanteilen je Werkstoff und einer klaren Zuordnung, welche Schicht oder Komponente welche Funktion erfüllt.
  • PFAS-Erklärung mit Messwerten, der verwendeten Nachweismethodik und den zugrunde gelegten Grenzwerten, nicht nur einer pauschalen Freigabe.
  • Rezyklatnachweise, etwa PCR-Zertifikate oder eine Mass-Balance-Dokumentation, mit konkreter Angabe des Rezyklatanteils in Prozent.
  • Supporting Documents wie Laborberichte, die verwendeten Prüfbedingungen, Chargennummern und die Kontaktdaten des prüfenden Herstellers.

Die Materialdeklaration ist der Ankerpunkt. Ohne eine saubere Aufschlüsselung der Massenanteile lässt sich weder der Rezyklatanteil plausibilisieren noch eine PFAS-Aussage einordnen, denn beide Werte beziehen sich meist auf eine bestimmte Materialschicht und nicht auf die Gesamtverpackung.

Bei der PFAS-Erklärung reicht ein Satz wie „PFAS-frei“ nicht aus. Verlangen Sie die Messmethode, etwa eine Gesamtfluor-Bestimmung oder einen gezielten Einzelstoffnachweis, da beide Verfahren unterschiedliche Aussagekraft haben. Der EU-Leitfaden zur PPWR betont, dass strukturierte technische Dokumentation der Lieferkette die Grundlage jeder Konformitätserklärung bildet, eine formlose Zusicherung also nicht genügt.

Rezyklatnachweise verdienen besondere Sorgfalt, wenn ein Lieferant Mass-Balance-Verfahren nutzt. Hier wird der Rezyklatanteil rechnerisch über eine Produktionscharge verteilt, nicht physisch in jeder einzelnen Folie nachgewiesen. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage zeigen, bevor Sie den Anteil in Ihre eigene Erklärung übernehmen.

Spezialfälle wie aktive oder intelligente Verpackungen, Beschichtungen, Lacke oder Klebstoffe brauchen oft eigene Teilerklärungen, weil sie andere Stoffe enthalten als das Trägermaterial. Fragen Sie hier gezielt nach, statt eine pauschale Erklärung für das Gesamtprodukt zu akzeptieren.

Separate Teilerklärungen für Verpackungsteile

Typische Probleme in der Lieferantenkommunikation und wie Sie sie vermeiden

Die größte praktische Hürde ist meist nicht das Fehlen von Daten, sondern deren Qualität. Häufig eintreffende Lieferantenerklärungen sind unvollständig oder liegen in Formaten vor, die sich nicht miteinander vergleichen lassen, was die rechtskonforme Erstellung der Konformitätserklärung blockiert.

  1. Lückenhafte Angaben: Laborprotokolle fehlen, Prüfdaten sind undatiert, oder es fehlt die Nennung, wer die Erklärung verantwortet.
  2. Uneinheitliche Formate: Ein Lieferant nennt Rezyklatanteile in Prozent, ein anderer in Kilogramm je Charge, was einen direkten Vergleich unmöglich macht.
  3. Fehlende Validierung: Erklärungen werden ungeprüft übernommen, ohne zu checken, ob das angegebene Labor überhaupt akkreditiert ist.

Setzen Sie deshalb Plausibilitätsregeln ein, etwa einen Stichprobenabgleich zwischen angegebenem Rezyklatanteil und den zugehörigen Zertifikaten. Prüfen Sie außerdem, ob das genannte Prüflabor über eine Akkreditierung verfügt, die zur jeweiligen Prüfmethode passt.

Profi-Tipp: Setzen Sie Lieferanten eine feste Frist von zehn Arbeitstagen zur Nachlieferung fehlender Unterlagen, danach eskalieren Sie automatisch an die Qualitätssicherung.

Wenn eine Nachlieferung nach zwei Fristen ausbleibt, lohnt sich eine externe Prüfung oder, bei wiederholten Lücken, ein Lieferantenwechsel. Das klingt hart, ist aber günstiger als eine Konformitätserklärung, die bei einer Behördenkontrolle nicht standhält.

Praktischer Prozess: Anfragevorlage, Checkliste und Ablauf zur Prüfung von Lieferantenerklärungen

Ein auditierter Ablauf beginnt mit klaren internen Rollen. Einkauf stellt die Anfrage, Qualitätssicherung prüft die fachliche Substanz, Compliance verantwortet die Freigabe und Archivierung.

  1. Legen Sie fest, wer welche Nachweise prüft und wer am Ende unterschreibt.
  2. Verschicken Sie eine Anfragevorlage mit Pflichtfeldern: Lieferantenidentifikation, vollständige Materialliste, Laborbericht, Ausstellungsdatum und Unterschrift einer verantwortlichen Person.
  3. Prüfen Sie jede Antwort gegen eine kurze Checkliste, bevor sie weiterverarbeitet wird.
  4. Archivieren Sie die Erklärung digital mit Metadaten, Versionsnummer und Wiedervorlagefrist.

Für die Erstprüfung reicht ein knapper Vier-Punkte-Check:

  • Sind alle Pflichtfelder der Vorlage ausgefüllt, inklusive Datum und Unterschrift?
  • Ist das genannte Prüflabor für die angegebene Methode akkreditiert?
  • Lässt sich die Erklärung einer konkreten Charge oder Produktionslinie zuordnen?
  • Stimmen Einheiten und Prozentangaben mit Ihren internen Vorgaben überein?

Digital heißt hier nicht nur Ablage, sondern auch Wiedervorlage: Setzen Sie Erinnerungen, bevor eine Erklärung durch eine Materialänderung beim Lieferanten veraltet. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben weisen Sie die Charge zurück, bei Zweifeln an der Messmethode veranlassen Sie einen Nachtest, und bei wiederholten Mängeln binnen eines Jahres prüfen Sie einen Lieferantenwechsel.

Wie billiger-stretchfolien.de Sie praktisch unterstützt

Für Stretchfolie als Verpackungsmaterial stellen wir technische Dokumentationen bereit, die Sie für diesen Prozess nutzen können. Auf unserer Produktübersicht finden Sie zu jeder Folienvariante das technische Datenblatt direkt zum Download, ergänzt um die zugehörige Lieferantenerklärung.

  • Wir stellen PPWR-relevante Dokumente und technische Datenblätter direkt auf den Produktseiten bereit.
  • Unser Produktkonfigurator unterstützt bei der Auswahl passender Folien basierend auf Maschinentyp und Einsatzbedingung, wodurch spätere Produktwechsel und zusätzliche Dokumentationsrunden verringert werden können.
  • Die unterstützenden Dokumente stehen versioniert zum Download bereit, was die interne Freigabe erleichtert.

Das reduziert vor allem eines: die Zahl der Materialwechsel, die jeweils eine neue Lieferantenerklärung nötig machen würden.

Kurz-Kommentar: Was Einkaufsverantwortliche 2026 anders machen müssen

Die meisten Unternehmen sammeln Dokumente. Zu wenige validieren sie. Der eigentliche Hebel liegt nicht in einem dickeren Ordner, sondern in einer geprüften Datenkette: Wer hat was gemessen, mit welcher Methode, wann.

Kurzfristig, in den ersten drei Monaten, reicht eine standardisierte Anfrage und eine digitale Ablage mit Fristen. Zwischen drei und sechs Monaten sollten Sie Risiken priorisieren, Lebensmittelkontaktmaterial zuerst. Nach sechs bis zwölf Monaten gehört eine stichprobenartige Laborvalidierung fest in den Prozess, nicht nur eine Reaktion auf Beanstandungen.

— Josip

Dokumente und Konfigurator für Ihre Bestellung

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  • Checkliste und Anfragevorlage: Laden Sie unsere Muster-Lieferantenerklärung direkt bei der jeweiligen Produktseite herunter.
  • Konfigurator: Unser Produktfinder schlägt die passende Folie nach Maschine und Anwendung vor, bevor Sie bestellen.
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FAQ

Welche Angaben sind auf einer Verpackung Pflicht?

Verpflichtend sind Angaben zur Materialzusammensetzung, zur Kennzeichnung des Werkstoffs für die Sortierung sowie, bei Lebensmittelkontakt, ein Hinweis auf die Eignung dafür. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus der PPWR und, bei Lebensmittelkontaktmaterialien, zusätzlich aus dem Lebensmittelrecht.

Welche Änderungen bringt das neue Verpackungsgesetz ab August 2026?

Ab dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 vollständig und verlangt vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung samt EU-Konformitätserklärung. Neu ist vor allem die verschärfte Pflicht zur technischen Dokumentation entlang der Lieferkette.

Gibt es ein Beispiel für eine Lieferantenerklärung?

Eine Lieferantenerklärung für Verpackung enthält typischerweise Materialzusammensetzung mit Massenanteilen, eine PFAS-Aussage mit Messmethode, Rezyklatanteil mit Nachweis und die Unterschrift einer verantwortlichen Person samt Datum. Wir stellen zu jeder angebotenen Folie ein entsprechendes Muster direkt auf der jeweiligen Produktseite bereit.

Welche Änderungen gibt es bei Lieferantenerklärungen ab 2026?

Erklärungen müssen ab 2026 enger an die PPWR-Konformitätserklärung gekoppelt werden, mit nachvollziehbaren supporting documents statt pauschaler Zusicherungen. Der Erzeuger bleibt dabei rechtlich verantwortlich, auch wenn die Daten vom Lieferanten stammen.

Quellen

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